Umsatzsteuer | Muster der Umsatzsteuererklärung 2020 (BMF)
Das BMF gibt die Vordruckmuster zur
Umsatzsteuererklärung 2020 bekannt ().
Mit dem BMF-Schreiben werden für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2020 die folgenden Vordruckmuster eingeführt:
USt 2 A Umsatzsteuererklärung 2020,
Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung 2020,
Anlage FV zur Umsatzsteuererklärung 2020,
USt 2 E Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2020.
Umsetzung von Neuregelungen
Die Vordruckmuster setzen bspw. die, für die Umsatzsteuer relevanten Regelungen des Dritten Bürokratieentlastungsgesetzes um. Dadurch wurde mit Wirkung zum in § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG die Betragsgrenze des Vorjahresumsatzes von 17.500 € auf 22.000 € angehoben. Daraus folgt: Wenn der Umsatz (zuzüglich Steuer) im Jahr 2019 nicht mehr als 22.000 Euro betragen hat, der Unternehmer zu Beginn des Jahres 2020 nicht von einer Überschreitung der Betragsgrenze von 50.000 Euro im Jahr 2020 ausgegangen ist und auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG auch nicht verzichtet hat, hat er im Vordruckmuster USt 2 A die Zeilen 33 und 34 (Kennzahl - Kz - 238 und 239) auszufüllen.
Durch das JStG 2019 wurde u. a. mit Wirkung zum der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für die Übertragung der in § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG bezeichneten sog. CO2-Emissionszertifikate auf die Übertragung von Gas- und Elektrizitätszertifikaten ergänzt. Derartige Umsätze sind im Vordruckmuster USt 2 A ab vom leistenden Unternehmer in der Zeile 105 (Kz 209) und vom Leistungsempfänger nebst Steuer in der Zeile 101 (Kz 877/878) gesondert anzugeben.
Hinweis:
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Die Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (ImA)
Fundstelle(n):
DAAAH-38127