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Online-Nachricht - Dienstag, 17.12.2019

Europa | Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug im elektronischen Geschäftsverkehr (EU-Parlament)

Am hat das EU-Parlament zwei Rechtsakte angenommen, durch die die Mehrwertsteuereinnahmen der EU-Mitgliedstaaten um 7 Milliarden Euro steigen sollen. Die geplanten Gesetze zur Bekämpfung der Mehrwertsteuerhinterziehung im elektronischen Geschäftsverkehr sollen dazu beitragen, die Verlustsumme von 137 Milliarden Euro, die jedes Jahr in der EU durch Mehrwertsteuerbetrug verloren gehen, zu senken.

Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:

Die Maßnahmen verpflichten die Zahlungsdienstleister, Aufzeichnungen über grenzüberschreitende Zahlungen im Zusammenhang mit dem elektronischen Handel zu führen. Ferner wird ein neues zentrales elektronisches System für die Speicherung von Zahlungsinformationen geschaffen, damit die Betrugsbekämpfungsstellen in den Mitgliedstaaten diese Informationen besser verarbeiten können.

Auch die Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten und den Zahlungsdienstleistern wird verstärkt.

Die Abgeordneten schlagen verschiedene Verbesserungen der vorliegenden Gesetzentwürfe vor, um den Informationsaustausch und die Strafverfolgung wirkungsvoller zu gestalten, darunter die Folgenden:

  • Einführung einer einheitlichen statistischen Vorgehensweise zur Erhebung vergleichbarer Daten über den innergemeinschaftlichen Mehrwertsteuerbetrug und verpflichtende Veröffentlichung nationaler Schätzungen der durch Betrug entgangenen Mehrwertsteuereinnahmen;

  • Schaffung eines Mandats für die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) in Zusammenarbeit mit den einzelstaatlichen Justizbehörden, um eine wirkungsvolle Strafverfolgung von Betrügern vor den nationalen Gerichten sicherzustellen;

  • Die Mitgliedstaaten sollten weiterhin in technologiegestützte Steuererhebung investieren, wobei insbesondere die automatische Verknüpfung der Registrierkassen und Verkaufssysteme von Unternehmen mit Mehrwertsteuererklärungen eine Rolle spielt;

  • Verbesserung der Kommunikation und Interoperabilität zwischen allen einschlägigen Datenbanken auf Unionsebene;

  • Verpflichtung der Zahlungsdienstleister, die Aufzeichnungen der Informationen über Zahlungsvorgänge drei Jahre lang aufzubewahren, um die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs im elektronischen Geschäftsverkehr und bei der Ermittlung von Betrügern zu unterstützen.

Die Verordnung zur Stärkung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden bei der Betrugsbekämpfung wurde mit 590 Stimmen bei 19 Gegenstimmen und 81 Enthaltungen angenommen.

Die Richtlinie über bestimmte Anforderungen für Zahlungsdienstleister wurde mit 591 Stimmen bei 18 Gegenstimmen und 186 Enthaltungen angenommen.

Die nächsten Schritte:

Die Minister der EU-Mitgliedstaaten müssen nun die beiden Rechtsakte billigen.

Quelle: Europäisches Parlament, Pressemitteilung v. 17.12.2019 (il)

Fundstelle(n):
PAAAH-38123