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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 08-10 | Steuerbegünstigte Leistungen: Gehaltsumwandlungen sind nach neuer Sicht des BFH nicht schädlich

Bei verschiedenen steuerbegünstigten Arbeitgeberleistungen ist Voraussetzung, dass diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Nach der neuen Sichtweise des BFH können Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Arbeitslohn für künftige Lohnzahlungszeiträume herabsetzen und diese Minderung durch Zusatzleistungen steuerbegünstigt ausgleichen. Eine Gehaltsumwandlung ist entgegen der Auffassung der Finanzbehörden nicht per se schädlich.

Dank hoher Steuern und Sozialabgaben ist die optimale Gestaltung des Arbeitslohns ein Thema, das Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen brennend interessiert. Die Änderung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu der Frage, wann Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, ist folglich für die Praxis von großer Bedeutung. Wir sehen uns daher die jüngst ergangenen Entscheidungen des Lohnsteuersenats etwas genauer an.

Was den Hintergrund angeht, können wir es kurz machen: Es gibt bei der Lohnsteuer viele Vergünstigungen, die es dem Arbeitgeber ermöglichen, verwendungsgebundene Zuwendungen, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden, steuerfrei a...

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