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Mietrecht; | pauschale Kostenabgeltung bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses
Folgende Klausel eines vom Vermieter verwendeten Formularmietvertrages ist - wenn nicht besondere Umstände vorliegen - für den Mieter i. S. des § 3 AGBG überraschend und damit nicht Vertragsbestandteil: ,,Sollte das Mietverhältnis auf Wunsch des Mieters vor Ablauf der Vertragszeit bzw. der gesetzlichen Fristen einverständlich beendet werden, zahlt der Mieter als pauschale Abgeltung der Kosten der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses an den Vermieter den Betrag der zuletzt vereinbarten Kaltmiete für einen Monat''. Wenn die Klausel Vertragsbestandteil geworden wäre, wäre sie gem. § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam, da sie dem Mieter konkludent den Nachweis abschneidet, dass dem Vermieter infolge der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses Kosten überhaupt nicht oder nur in geringerer Höh...