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Lohn und Gehalt direkt digital Nr. 1 vom Seite 11

Krankenkassenwahlrecht

Überarbeitung der Grundsätzlichen Hinweise zum Krankenkassenwahlrecht

Horst Marburger

Seit 1996 gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung das freie Kassenwahlrecht. Während bis Ende 1995 die Krankenkassenversicherten bestimmten Krankenkassen gesetzlich zugewiesen wurden, konnten sie seit frei wählen, zu welcher Krankenkasse sie gehören wollen. Dies hat zu einem Wettbewerb zwischen den Krankenkassen geführt, über deren Sinnhaftigkeit auch 24 Jahre nach Einführung der Wahlfreiheit noch gestritten wird. Schließlich investieren die gesetzlichen Krankenkassen durch diesen Wettbewerb (nach wie vor also nicht private Krankenkassen) viel Geld in Werbung.

Der GKV-Spitzenverband hat mit der Veröffentlichung einer ersten Fassung der Grundsätzlichen Hinweise zum Krankenkassenwahlrecht v. (NWB TAAAG-48802) die Aufgabe übernommen, zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsanwendung bei der Umsetzung der Regelungen über das Krankenkassenwahlrecht, den Krankenkassen Auslegungshinweise an die Hand zu geben. Allerdings sind diese Grundsätzlichen Hinweise darüber hinaus geeignet, auch anderen interessierten Stellen und Personen nützliche Informationen zu geben. Hier ist in erster Linie an die Arbeitgeber als Meldepflichtige, aber auch als Schuldner des Gesamtsozialversicherun...

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Krankenkassenwahlrecht

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