Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das neue Schwerbehindertenrecht
I. Die Neuerungen im Schwerbehindertengesetz
Am ist das „Erste Gesetz zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes„ in Kraft getreten. Es ändert das Schwerbehindertengesetz, das seine heutige Gestalt in seinem arbeitsrechtlichen Teil bei der grundlegenden Neuordnung im Jahre 1974 erfahren hat, in einer Reihe von Punkten. Die wichtigsten sind folgende:
Ersetzung des Begriffs „Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)„ durch „Grad der Behinderung (GdB)„,
Nichtzählung der Ausbildungsplätze bei der Berechnung der Mindestzahl von 16 Beschäftigten und der Zahl der zu beschäftigenden Schwerbehinderten („Pflichtplätze„) vom bis ,
Doppelanrechnung schwerbehinderter Auszubildender vom 1. 1. 1986 bis ,
Anrechnung des schwerbehinderten Arbeitgebers ab 1. 1. 1986,
Erhöhung der Ausgleichsabgabe auf 150 DM je Monat und unbesetztem Pflichtplatz ab ,
Beginn des besonderen Kündigungsschutzes für Schwerbehinderte ab nach einer Beschäftigungsdauer von 6 Monaten,
Kürzung des Zusatzurlaubs auf 5 Tage bei 5-Tage-Woche ab , unbeschadet günstigerer tariflicher Zusatzurlaubsregelungen,
verstärkte finanzielle Förderung der Arbeitgeber bei der Einstellung und Bes...