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NWB Nr. 8 vom Fach 26 Seite 1899

Gleitende Arbeitszeit

von Rechtsanwalt Dr. Peter Pulte, Duisburg

I. Begriffe der gleitenden Arbeitszeit

1. Allgemein

Gleitende Arbeitszeit liegt vor, wenn Mitarbeiter in einer bestimmten, festgelegten Zeitspanne am Morgen ihren Arbeitsbeginn und ebenfalls in einer bestimmten, festgelegten Zeitspanne am Nachmittag ihr Arbeitsende täglich selbst bestimmen können. Hierbei sind zwei Bedingungen zu erfüllen: Während einer festgelegten Stammarbeitszeit muß jeder Mitarbeiter anwesend sein (ausgenommen: Urlaub, Krankheit, Dienstreise etc.). Die vertraglich vereinbarte wöchentliche bzw. monatliche Arbeitszeit muß erbracht werden.

2. Kernzeit, Gleitzeit, Istzeit, Zeitsummenrechnung

Die Kernzeit ist die Zeitspanne, während der die Mitarbeiter im Unternehmen anwesend sein müssen (ausgenommen Dienstbefreiung und Dienstreisen). Die Kernzeit ist damit Gleitzeitig die Mindestarbeitszeit, die jeder Arbeitsnehmner täglich zu leisten hat. Die Lage und Dauer der Kernzeit ist abhängig von der zu leistenden Arbeitszeit, der Gleitzeit und den Pausen. Je länger die Gleitzeit ist, desto geringer wird die Kernzeit. Die Länge der Kernzeit beträgt ca. 6 Stunden. (Beispiel: von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter Berücksichtigung einer Pausenzeit von einer ...

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