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BaFin untersagt der Deutschen Steuerberater-Versicherung das Neugeschäft
[i] www.bafin.de Die BaFin hat mit Bescheid v. der Deutsche Steuerberater-Versicherung – Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG (DS-Versicherung) das Neugeschäft untersagt, da das Unternehmen gegenwärtig die Solvabilitätskapitalanforderung nicht erfüllen kann und einen Sanierungsplan zur Beseitigung der Nichtbedeckung vorgelegt hat, der aus Sicht der BaFin unzureichend ist. Der Verwaltungsakt ist mit Ablauf des bestandskräftig geworden.
[i]Sanierungsplan aus Sicht der BaFin unzureichendDer Pensionskasse wurde untersagt, neue Versicherungsverträge abzuschließen, bestehende Versicherungsverträge zu erhöhen oder weitere Personen in die Pensionskasse als Versorgungsberechtigte aufzunehmen. Ausgenommen hiervon sind Verträge mit ausgleichsberechtigten Personen aus einer internen Versorgung nach dem Versorgungsausgleichsgesetz, oszillierende Beiträge im Rahmen von bestehenden Versicherungsverträgen sowie bis zum Datum des Zugangs der Anordnung vertraglich vereinbarte dynamische Erhöhungen im Rahmen von bestehenden Verträgen.
[i] DS-Versicherung, PM v. 15.11.2019 Passend dazu hat die DS-Versicherung am eine Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht, mit der sie die Finanzmärkte über den drohenden Widerruf de...