Einkünfteerzielungsabsicht
bei schriftstellerischer Tätigkeit
Leitsatz
1. Positive
Einkünfte aus einer schriftstellerischen Tätigkeit lassen sich vielfach
erst nach einer längeren Anlaufzeit erzielen, so dass sich allein
aus der Tatsache einer über mehrere Jahre anhaltenden Verlusterzielung
nicht der Schluss auf das Fehlen einer Einkünfteerzielungsabsicht
ziehen lässt.
2. Verluste während der Anlaufzeit
sind jedoch dann steuerlich unberücksichtigt zu lassen, wenn die
schriftstellerische Tätigkeit von vornherein nicht um des Erwerbes
willen betrieben wird, weil es dem Verfasser allein darauf ankommt,
Erkenntnisse, Ideen oder Auffassungen möglichst weitreichend zu
übermitteln.
Fundstelle(n): DStR 2020 S. 6 Nr. 9 NWB-Eilnachricht Nr. 1/2020 S. 11 QAAAH-37865
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Online-Dokument
Finanzgericht
Rheinland-Pfalz
, Urteil v. 18.09.2019 - 3 K 2083/18
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