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IK Nr. 12 vom Seite 28

Prüfungscheck: Der Verkauf von Anlagegütern

Dipl.-Hdl. Alexander Strasser; Vach

In unserer Serie Prüfungscheck stellen wir Ihnen im zweimonatigen Rhythmus typische Themengebiete vor, die in den Abschlussprüfungen der Industriekaufleute immer wieder auftauchen und auf die Sie sich daher gut vorbereiten sollten. Diesmal geht es im Prüfungsbereich Kaufmännische Steuerung und Kontrolle um die Buchungen beim Verkauf von Anlagegütern während ihrer Nutzungsdauer.

Verkauft ein Industrieunternehmen nicht mehr benötigte Anlagegüter wird in der IHK-Abschlussprüfung die EDV- und praxisgerechte Bruttomethode verlangt. Der Verkaufswert wird über das Konto 5410 Sonstige Erlöse (z. B. aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens) gebucht. Die Auflösung des Restwertes wird nach zeitanteiliger Abschreibung über das Konto 6979 Anlageabgänge vorgenommen. Ein eventueller Verlust oder Gewinn aufgrund des Anlagenverkaufs wird nicht auf einem separaten Konto erfasst.

Beispiel

Die Hannoversche Metallwerke AG verkauft eine nicht mehr benötigte Stanzmaschine an einen befreundeten Geschäftspartner, die Müller & Sohn KG in Nürnberg.

Wenn eine gebrauchte Anlage verkauft wird, führt das zu einem Erlös. Da es sich um einen Verkauf handelt, muss die Umsatzsteuer mit 19 % ausgewiesen werden...