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NWB Nr. 1 vom Seite 41 Fach 25 Seite 2103

Das Umweltauditgesetz

von Regierungsdirektor Günter Haurand, Bielefeld

I. Einleitung

Die Europäische Union hat durch die Verordnung über Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EG-VO zum ”Öko-Audit”, vgl. Haurand, NWB F. 25 S. 2085 ff.) die wesentlichen materiell-rechtlichen Grundlagen des neuen Umweltschutzsystems geregelt. Im Hinblick auf die Zulassung von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen, die Aufsicht über die gutachterliche Tätigkeit und die Eintragung geprüfter Betriebsstandorte enthält die Verordnung jedoch kein unmittelbar ausführbares Recht, sondern ist auf eine Ausfüllung durch die Mitgliedstaaten angelegt. Im UAG wird deshalb geregelt, unter welchen Voraussetzungen die Fachkunde sowie die Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit von Umweltgutachtern anzunehmen sind (vgl. II.). Weiterhin werden die möglichen Aufsichtsmaßnahmen der Zulassungsstelle bei Verstoß gegen die Vorschriften der EG-VO bzw. des UAG festgelegt (III.). Auch die Registrierung überprüfter Standorte, welche Voraussetzung für die Verwendung des Umweltzeichens und damit für die Erlangung der mit dem Zeichen verbundenen Vorteile ist, muß durch das UAG näher geregelt werden, da insoweit die EG-VO keine verbindlichen Regelungen ...

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