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BÜRO Nr. 12 vom Seite 8

Sozialversicherung – Teil 2

Jörg Bensch; Solingen

Im letzten Heft haben Sie die gesetzliche Krankenversicherung und die Rentenversicherung sowie die Unfallversicherung kennen gelernt. Im zweiten Teil stellen wir Ihnen nun die gesetzliche Arbeitslosen- und die Pflegeversicherung vor.

Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung

Die vorrangige Aufgabe der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung ist es, das Risiko des Arbeitsplatzverlustes der Versicherten finanziell abzumindern. Sie erstreckt sich dabei nicht nur auf die Verwaltung von Arbeitslosen und die Zahlung von Arbeitslosengeld, sondern auch auf die Arbeitsplatzsicherung sowie auf die Arbeitsförderung.

Versicherungsträger

Versicherungsträger ist die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit Hauptsitz in Nürnberg. Hinzu kommen zehn Regionaldirektionen. Vor Ort sind die Agenturen für Arbeit (früher: Arbeitsamt) zuständig.

Leistungen

Zu den Versicherungsleistungen gehören

  • Arbeitsförderung: Hierunter fallen alle Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung. Vorrangig also

    • Berufsberatung: Aufgabe der Mitarbeiter der Arbeitsagentur ist es, vor allem junge Menschen in der Form zu beraten, dass diese einen zukunftssicheren Beruf ergreifen (bzw. erlernen), der ihnen den Erwerb eines vernünftigen Einkommens sicher...