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BÜRO Nr. 12 vom Seite 2

Abrechnung von Minijobbern und Beschäftigungsverhältnissen im Übergangsbereich

Susanne Kowalski; Hamminkeln

Das Thema Lohn- und Gehaltsabrechnung ist äußerst komplex. Einkommensgrenzen, Besteuerungsmerkmale, Vorsorgeaufwendungen sind nur drei Beispiele, die zum kleinen Einmaleins der Personalsachbearbeiter gehören. Für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sowie Beschäftigungsverhältnisse im Übergangsbereich gelten darüber hinaus besondere sozialrechtliche Bestimmungen. Welche das konkret sind und wie sich diese auf die Beitragshöhe von Arbeitgebern und Arbeitnehmern auswirken, lesen Sie hier.

Info

Das Thema „Entgeltabrechnung“ finden Sie im Ausbildungsrahmenplan unter Punkt 3.2 c „Auszahlungsbeträge unter Berücksichtigung steuer-, sozial- und tarifrechtlicher Bestimmungen ermitteln“.

Aus der Praxis

Anna P. arbeitet als „Minijobberin“ in der Finanzbuchhaltung eines Sanitärfachhandels. Sie erhält für ihre Tätigkeit monatlich 450,00 € und muss dafür i. d. R. 45 Stunden arbeiten. Meistens wird sie an einem Vormittag pro Woche fünf Stunden beschäftigt. Die restlichen Stunden leistet sie, wenn der Monatsabschluss erstellt wird. Aufgrund eines Abrechnungsfehlers hat Anna im Oktober mehr gearbeitet, so dass ihr Arbeitszeitkonto am Ende 50 Stunden ausweist. Die Auszubildende in der Personalabteilu...