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NWB Nr. 33 vom Seite 2673 Fach 25 Seite 2097

Die Umweltverträglichkeitsprüfung

von Regierungsdirektor Günter Haurand, Bielefeld

I. Grundlagen und Anwendungsbereich

1. Gesetzliche Grundlagen

Am ist das UVPG in Kraft getreten, mit dem die gemeinschaftsrechtlich vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für bestimmte Großvorhaben im deutschen Recht umgesetzt wurde. Die EG hatte durch die Richtlinie des Rates v. über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG, ABl Nr. L 175 v. 5. 7. 1985 S. 40) den Mitgliedsländern aufgegeben, eine derartige Prüfung bis zum einzuführen. Ziel der Richtlinie war es u. a., die Vorsorge gegen Umweltbelastungen zu verstärken und die möglichen Umweltauswirkungen bei Zulassungsentscheidungen für Großprojekte so früh wie möglich zu berücksichtigen. Außerdem sollte eine Anpassung der ungleichen Wettbewerbsbedingungen erreicht werden, die aufgrund unterschiedlicher Rechtsvorschriften über die Umweltverträglichkeitskontrolle in den Mitgliedstaaten bestanden.

Die UVP nach diesem Bundesgesetz wird gem. § 2 Abs. 1 als unselbständiger Teil des jeweiligen Zulassungsverfahrens für bestimmte Einzelvorhaben durchgeführt. Diverse Fachgesetze sind entsprechend angepaßt...

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