Steuerverfahren | Weihnachtsfrieden in verschiedenen Bundesländern (FinMin)
Auch in diesem Jahr werden diverse
Bundesländer den Weihnachtsfrieden wahren. Mitgeteilt haben dies bisher die
Länder Sachsen, Hessen, NRW, Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen (Stand:
).
Hintergrund: Die Finanzverwaltung stellt mit dem Weihnachtsfrieden sicher, dass Bürger eine möglichst ungestörte Weihnachtszeit verbringen können. Betriebsprüfungen werden in dieser Zeit nicht eingeleitet und ebenfalls keine Prüfungsberichte versandt. Auf Vollstreckungsmaßnahmen wird grundsätzlich verzichtet. Dies gilt nicht für kraft Gesetzes eintretende Rechtsfolgen (z.B. Fälligkeit der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, Säumniszuschläge) und wenn im Einzelfall die Unterlassung notwendiger Maßnahmen im öffentlichen Interesse nicht vertretbar erscheint (z.B. bei drohender Verjährung). Steuerbescheide werden demgegenüber durchgehend verschickt. Auf diese Weise können auch Steuererstattungen schnellstmöglich erfolgen.
Die folgenden Bundesländer wahren den Weihnachtsfrieden (Stand: ):
Baden-Württemberg: vom bis
Bayern: vom bis
Hessen: vom bis
NRW: vom bis
Sachsen: vom bis
Thüringen: vom bis
Diese Nachricht wird laufend aktualisiert.
Quellen: Hessisches Ministerium der Finanzen, Pressemitteilung v. 10.12.2019, Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung v. 13.12.2019, Bayrisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Pressemitteilung v. 13.12.2019, Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, Pressemitteilung v. 14.12.2019, Sächsisches Staatsministerium der Finanzen, Pressemitteilung v. 10.12.2019, Thüringer Finanzministerium, Pressemitteilung v. 16.12.2019 (il)
Fundstelle(n):
FAAAH-37714