Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LG Hessen 24.10.2019 L 8 KR 482/17, NWB 51/2019 S. 3753

GKV | Zusatzrente der Pensionskasse Rundfunk beitragspflichtig

Die Zusatzrente der Pensionskasse Rundfunk, einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, unterliegt der Beitragspflicht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (GKV).

Anmerkung:

Nach Auffassung des Gerichts ist eine Rente der Pensionskasse als Rente der betrieblichen Altersversorgung bei der Beitragsbemessung heranzuziehen (§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V). Maßgeblich seien insoweit die Altersbezüge, die im Zusammenhang zur früheren Beschäftigung stehen. Diese hätten eine Einkommensersatzfunktion und seien daher mit den Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar. [i]Eilts, NWB 8/2019 S. 492Im Gegensatz dazu stünden die privaten Lebensversicherungen, für die Prämien unabhängig von einer Erwerbstätigkeit zu zahlen seien. Keine Voraussetzung für eine Beitragspflicht sei...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen