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Erbschaftsteuer | Verpflichtung zur Weitergabe der Erbschaft als Nachlassverbindlichkeit
Ist ein Erbe aus Gründen, die ausschließlich in seiner Person ihre Ursache haben, verpflichtet, das Erbe an einen Dritten weiterzuleiten, stellt diese Verpflichtung laut keine vom Erwerb abzugsfähige Nachlassverbindlichkeit i. S. des § 10 Abs. 5 ErbStG dar.