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Rente: Keine generelle Verfassungswidrigkeit der Rentenbesteuerung
Die Besteuerung der Altersrente in Deutschland löst bei den Betroffenen regelmäßig keine Begeisterung aus. Ein besonderes Störgefühl stellt sich bei Rentnern oftmals ein, weil sie von einer doppelten Besteuerung der Ein- und Auszahlungen vor und nach dem Renteneintritt ausgehen. Von einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung ist dabei allerdings nur unter spezifischen Voraussetzungen auszugehen. Das legt das FG Baden-Württemberg in einem sehr ausführlichen Urteil v. - 8 K 3195/16 ( NWB AAAAH-36774) aktuell dar.
Der Streitfall befindet sich im zweiten Rechtsgang. Zuvor hatte der BFH bereits im Jahr 2016 entschieden (Urteil v. - X R 44/14, NWB AAAAF-85043). Das Finanzgericht musste weitere Sachverhaltsfeststellungen nachholen. Die Kläger sind verheiratet. Der Ehemann – früher selbst Steuerberater – hatte ca. zehn Jahre lang als Auszubildender und Angestellter Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet. Als Freiberufler war er auf Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung bis zum Eintritt in den Ruhestand pflichtversichert. Seit Dezember 2007 bezieht er eine Altersrente aus der gese...