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Neufassung der GoBD im Überblick
Anpassungen an Gesetzesänderungen und den technologischen Fortschritt
Nachdem das [i]BMF, Schreiben v. 28.11.2019 - IV A 4 - S 0316/19/10003 :001 NWB TAAAH-23416 BMF die im Juli 2019 veröffentlichte Fassung kurzfristig wieder zurückgezogen hatte, liegt nun nach knapp fünf Jahren mit Schreiben vom die zweite Auflage der GoBD vor. Die Neufassung der „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ ersetzt die Erstauflage aus dem Jahr 2014 und gilt grundsätzlich für Zeiträume ab 2020. Die Aktualisierung der GoBD berücksichtigt insbesondere die gesetzliche Neuregelung zur Einzelaufzeichnungspflicht in § 146 Abs. 1 Satz 1 AO sowie Vereinfachungen aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung. Zusätzlich veröffentlichte das BMF noch ergänzende Informationen zur Datenträgerüberlassung.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Zielsetzung und Anwendungszeitpunkt
Mit [i]Anwendungspflicht ab 2020; freiwillig eher möglich wurden die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) neu gefasst. Sie treten an die Stelle der mit veröffentlichte...