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Flexible Bildung von Investitionsabzugsbeträgen bei Mitunternehmerschaften
Zur Anwendung des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG hat sich durch den und das darauffolgende sehr viel mehr Rechtssicherheit bei Mitunternehmerschaften als bisher ergeben. Überaus erfreulich ist, dass das BMF den Beschluss zum Anlass genommen hat, auch über den Urteilssachverhalt hinausreichende Fallkonstellationen überwiegend positiv zu beurteilen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Gesetzliche Grundlagen des Investitionsabzugsbetrags
Nach § 7g EStG können Steuerpflichtige für die künftige Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abziehen. § 7g EStG ist dabei eine gesellschafts- und keine gesellschafterbezogene Regelung.
II. BFH-Rechtsprechung
In der BFH-Entscheidung IV R 44/16 wurde ein Investitionsabzugsbetrag im Gesamthandsvermögen gebildet. Die Investition erfolgte allerdings ausschließlich durch einen Mitunternehmer der Gesellschaft. Der BFH hatte daher zu klären, ob eine solche „Verschiebung“ bei § 7g EStG unschädlich ist.
Das Gericht entschied, dass eine begünstigte Invest...