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NWB Nr. 27 vom Seite 2471 Fach 24 Seite 2129

Sozialer Wohnungsbau - Grundlagen und rechtlicher Rahmen

von Professor Dr. Ralf Holland, Detmold, und Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter Andreas Dörschner, Bielefeld

I. Grundlagen im Recht des sozialen Wohnungsbaus

1. Grundbegriffe

Unter sozialem Wohnungsbau ist der Bau von Wohnungen zu verstehen, die nach Größe, Ausstattung und Miete oder Belastung für die breiten Schichten des Volkes bestimmt und geeignet sind (§ 1 Abs. 1 II. WoBauG). Damit wird der Bau anderer Gebäude ausgeklammert. Das II. WoBauG definiert Wohnungsbau als das Schaffen von Wohnraum durch Neubau, durch Wiederaufbau zerstörter oder Wiederherstellung beschädigter Gebäude oder durch Ausbau oder Erweiterung bestehender Gebäude.

Unter den Begriff Wohnraum fallen gem. § 2 Abs. 2 II. WoBauG Familienheime (Eigenheime, Kaufeigenheime, Kleinsiedlungen), Eigentumswohnungen und Kaufeigentumswohnungen, Genossenschaftswohnungen, Mietwohnungen, Wohnteile ländlicher Siedlungen, sonstige Wohnungen, Wohnheime sowie einzelne Wohnungen.

Der soziale Wohnungsbau ist vom sonstigen Wohnungsbau durch objektive und subjektive Kriterien zu unterscheiden. Objektive Merkmale des sozialen Wohnungsbaus sind Größe und Ausstattung der Wohnungen sowie die Höhe der Mietbelastung. Entsprechende Grenzen für förderungsfähi...

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Sozialer Wohnungsbau - Grundlagen und rechtlicher Rahmen

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