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Online-Nachricht - Donnerstag, 19.12.2019

Einkommensteuer als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftsteuer

Die Einkommensteuer des Erblassers ist grundsätzlich als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftsteuer abziehbar. Dies gilt jedoch nicht, wenn nicht damit gerechnet werden kann, dass das Finanzamt die Einkommensteuer noch einfordert. Macht das Finanzamt entgegen dieser Erwartung die Einkommensteuer später doch noch geltend, kann der Erbschaftsteuerbescheid zugunsten des Erben dann aufgrund eines sog. rückwirkenden Ereignisses geändert werden.

Hintergrund: Erbschaftsteuerlich können vom Erbe Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden. Hierzu gehören auch die Einkommensteuerschulden des Erblassers.

Sachverhalt: Die Klägerin war zusammen mit vier weiteren Personen, u.a. ihren beiden Brüdern, Erbin ihres 2007 verstorbenen Vaters. Das Finanzamt setzte im März 2008 Erbschaf...