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Die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/A)
Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen
I. Allgemeines
Die Ausgabe 1990 der VOB/A ist durch die Neufassung 1992 abgelöst worden. Anlaß war die Umsetzung der EG-Sektorenrichtlinie. Ferner wurde eine Reihe sonstiger materieller Änderungen vorgenommen, insbesondere zur Abgrenzung des Begriffs der Bauleistungen zu anderen Leistungen, zur Abgrenzung der Nebenleistung von der besonderen Leistung beim Entsorgen von Abfall, zur Pauschalierung des Verzugsschadens, zum Angebot abweichender Leistungen von den vorgesehenen technischen Spezifikationen sowie zum Eröffnungstermin.
Die VOB/A wurde in vier Abschnitte mit jeweils einer Reihe von Anhängen gegliedert. Abschnitt 1 gilt unterhalb der sog. Schwellenwerte der EG-Baukoordinierungsrichtlinie für diejenigen Auftraggeber, die durch Haushaltsordnungsrecht des Bundes, der Länder oder der Gemeinden zur Anwendung der VOB/A verpflichtet sind. Die Abschnitte 2 bis 4 sind ab diesen Schwellenwerten von den Auftraggebern anzuwenden, für die die Vergabeverordnung eine entsprechende Verpflichtung enthält.
Abschnitt 1 - unterhalb der Schwellenwerte - ist vom Rechtscharakter her lediglich eine Verwaltungsanweisung und e...