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NWB Nr. 51 vom Seite 3743

Gesetz zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität nimmt Gestalt an

Dr. Marcus Geuenich und Christian Gaßmann

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3771Der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorbereitete Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität“ hat ein großes Echo in den Medien erfahren („Wirtschaft sieht sich unter Generalverdacht“) und greift eine seit Längerem schwelende Diskussion auf.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Das Verbandssanktionengesetz als zentrales Element des Entwurfs

[i]Ausgleich vermeintlicher Schwächen bisheriger RegelungenZentrales Element des Entwurfs ist die Schaffung eines Verbandssanktionengesetzes (VerSanG). Danach können sog. Verbandssanktionen verhängt werden, wenn eine Leitungsperson eines Unternehmens entweder eine Verbandsstraftat begangen oder nicht durch angemessene Vorkehrungen verhindert oder wesentlich erschwert hat. Als mögliche Verbandssanktionen kommen die Geldsanktion und die Verwarnung mit Geldsanktionenvorbehalt in Betracht. Vermeintliche Schwächen der bisherigen Regelung für Unternehmenssanktionen im Ordnungswidrigkeitenrecht (§ 30 OWiG), wie z. B. zu milde Sanktionsmöglichkeiten oder eine regional uneinheitliche Verfolgungspraxis, sollen u. a. mit der gesetzlichen Verankerung einer Ermittlungspflicht bei Bestehen eines Anfangsverdachts (sog. Leg...

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