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NWB Nr. 34 vom Seite 2691 Fach 24 Seite 1857

Überblick über das Wohngeldrecht

von Ministerialrat Rainer v. Brunn, Bonn

Das Wohngeldrecht ist seit mehr als 25 Jahren wesentlicher Bestandteil der sozialen Wohnungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Zum ist das Wohngeldrecht auch im Beitrittsgebiet eingeführt worden, allerdings mit bestimmten Maßgaben im Hinblick auf die besondere Mieten- und Einkommenssituation in den neuen Bundesländern. Zeitgleich mit der am wirksam gewordenen Mietenreform in den neuen Bundesländern ist durch das Wohngeldsondergesetz dort das Wohngeldrecht für einen Übergangszeitraum wesentlich vereinfacht worden, um die neu aufgebaute Wohngeldverwaltung in die Lage zu versetzen, die große Zahl der zu erwartenden Anträge in angemessener Zeit zu bearbeiten.

A. Wohngeldrecht in den alten Bundesländern

I. Zweck des Wohngeldes

Wohngeld wird zur "wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens" (§ 1) als Zuschuß zu den Wohnkosten gezahlt, um die Aufwendungen für das Wohnen in Haushalten mit niedrigem Einkommen zu senken. Jeder, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf Wohngeld. Das gilt für Mieter ebenso wie für Eigentümer des von ihnen bewohnten Wohnraums. Wohngeldempfänger können Alleinstehende ...

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