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Einkommensteuer | Aufteilung der Globalbeiträge für 2020
Das BMF hat die Aufteilungsmaßstäbe hinsichtlich der Altersvorsorgeaufwendungen für den VZ 2020 angepasst ( NWB WAAAH-32659).
Hinweise: Die Tabellen gelten für den gesamten VZ. Die Aufteilung von Globalbeiträgen, die an Sozialversicherungsträger in Ländern außerhalb Europas geleistet werden, ist nach den Umständen des Einzelfalls vorzunehmen. Unabhängig davon sind die für das Vereinigte Königreich (GB) ausgewiesenen Prozentsätze für den gesamten Veranlagungszeitraum 2020 – unbeachtlich des beabsichtigten Austritts aus der EU („Brexit“) – anzuwenden.