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Behandlung von Heil- und Heilhilfsberufen
Das BMF äußert sich zur steuerlichen Einordnung von Heil- und Heilhilfsberufen als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) oder als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG; NWB RAAAH-35698). In dem BMF-Schreiben wird definiert, wann ein Heil- oder Heilhilfsberuf vorliegt und unter welchen Voraussetzungen es sich um einen Katalogberuf bzw. einen den Katalogberufen ähnlichen Beruf handelt. Dazu werden u. a. explizit Berufsgruppen aufgelistet, die eine freiberufliche Tätigkeit ausführen.
Das BMF-Schreiben tritt an die Stelle des Schreibens vom - IV B 2 - S 2246 - 3/4 NWB UAAAB-35504 (BStBl 2004 I S. 1030) und ist auf alle offenen Fälle anzuwenden.