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Folgen des EuGH-Urteils Wächtler
Das BMF hat zu den Folgen des „Wächtler“ NWB BAAAH-11395 Stellung genommen ( NWB GAAAH-34990).
Danach ist § 6 Abs. 4 AStG bis zu einer gesetzlichen Änderung in den Fällen des § 6 Abs. 1 Satz 1 sowie des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AStG, in denen der Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 9 Ab. 2 des Anhangs I des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit vom (ABl 2002, L 114, Seite 6) zu beachten ist, wie folgt anzuwenden:
Abweichend von § 6 Abs. 4 Satz 1 AStG ist eine Stundung auf Antrag des Stpfl.
in fünf gleichen Jahresraten vorzunehmen, die nach § 234 AO zu verzinsen sind,
ohne dass es auf eine erhebliche Härte bei alsba...