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Einkommen-/Lohnsteuer | Einkünfte aus § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b EStG
Das BMF hat zur Anwendung des NWB WAAAG-92298 zur Besteuerung eines ins Ausland entsandten und mit öffentlichen Mitteln finanzierten Entwicklungshelfers Stellung genommen ( NWB JAAAH-34989).
Danach sind die Grundsätze des Urteils
bezogen auf die Anwendung der Entwicklungshilfeklausel der DBA (Rz. 18 bis 21 dieses Schreibens) in allen offenen Fällen,
für den Steuerabzug vom Arbeitslohn erstmals auf den laufenden Arbeitslohn, der für einen nach dem endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und auf sonstige Bezüge, die nach dem zufließen, sowieS. 935
im Übrigen ab dem VZ 2020 anzuwenden.
Davon abweichend ist eine Aufteilung des Arbeitslohns nach Rz. 12 des Schreibens in allen offenen Fällen vorzune...