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ARUG II verabschiedet
Der Bundestag hat am das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) verabschiedet. Der Bundesrat hat am keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gestellt. ARUG II wird bestimmte Rechte der Aktionäre neu gestalten. Die wesentlichen Änderungen mit Bezug zur Rechnungslegung betreffen u. a. die folgenden Punkte:
1. Bereich des Vergütungsrechts für börsennotierte Gesellschaften (u. a. „ say-on-pay“, Vergütungsbericht)
Der Aufsichtsrat (AR) hat ein klares und verständliches Vergütungssystem für den Vorstand zu beschließen und dabei eine Maximalvergütung festzulegen. Die Struktur der Vorstandsvergütung ist in Zukunft nicht nur auf eine langfristige, sondern auch auf eine nachhal...