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Kaufprämie für E-Fahrzeuge erhöht und verlängert
Am [i]BMWi, Pressemitteilung v. 18.11.2019 hat die Bundesregierung den Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) über die Änderung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes elektrisch betriebener Fahrzeuge behandelt. Die bestehende Förderrichtlinie (Umweltbonus) wird bis zum Jahr 2025 verlängert und die Einzelförderung beim Erwerb von Elektrofahrzeugen erhöht. Das [i]NWB 24/2019 S. 1729BMWi führt weiter aus:
Die Kaufprämie wird bei Fahrzeugen bis 40.000 € Nettolistenpreis um 50 % und darüber hinaus bis zu einer Grenze von 65.000 € Nettolistenpreis um 25 % steigen. Damit wird ermöglicht, weitere rund 650.000 bis 700.000 Elektrofahrzeuge zu fördern. Die Industrie wird sich weiterhin paritätisch daran beteiligen.
Die bestehende Förderung für Neufahrzeuge wird um eine Kaufprämie für junge Gebrauchtfahrzeuge der Fahrzeughersteller bei der Zweitveräußerung ergänzt. Der jeweilige Firmen- beziehungsweise Dienstwagen muss hierfür zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs mindestens vier und maximal acht Monate erstmalig zugelassen sein und eine maximale Laufleistung von 8.000 km aufweisen.