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Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht geht in den Vermittlungsausschuss
Der [i] BundesratKOMPAKT v. 29.11.2019 Bundesrat hat am einstimmig den Vermittlungsausschuss zu den steuerrechtlichen Maßnahmen des Klimapakets der Bundesregierung angerufen. Das gemeinsame Gremium von Bundestag und Bundesrat soll das Gesetz grundlegend überarbeiten. Der Gesetzentwurf sieht eine Anhebung der Pendlerpauschale ab 2021 um 5 Cent auf 35 Cent pro Kilometer sowie die Mobilitätsprämie für Geringverdiener vor. Außerdem soll der Mehrwertsteuersatz [i]Korn/Strahl, NWB 49/2019 S. 3538, 3551 ab 2020 für Fahrkarten im Bahnfernverkehr von 19 % auf 7 % reduziert werden. Vorgesehen sind zudem Entlastungen für Wohneigentümer, die energetische Sanierungsmaßnahmen vornehmen, sowie ein besonderer Hebesatz, den Kommunen bei der Grundsteuer auf Sondergebiete für Windenergieanlagen festlegen können. Ein Termin für die erste Sitzung des Vermittlungsausschusses stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest.