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BGH 27.11.2019 VIII ZR 285/18, NWB 50/2019 S. 3671

Rechtsdienstleistung | Tätigkeit der Inkassodienstleisterin „Lexfox“

Die Verfolgung von Ansprüchen aus der „Mietpreisbremse“ durch die registrierte Inkassodienstleisterin „Lexfox“ ist (noch) von der Befugnis gedeckt, Inkassodienstleistungen (§ 2 Abs. 2 Satz 1 RDG) zu erbringen.

Anmerkung:

„Lexfox“ ist eine GmbH mit Sitz in Berlin, die beim KG Berlin als Rechtsdienstleisterin für Inkassodienstleistungen registriert ist (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG). Auf ihrer Internetseite stellt sie einen für Besucher kostenlos nutzbaren „Online-Rechner“ zur Verfügung. Sie wirbt u. a. damit, Rechte von Wohnraummietern aus der Mietpreisbremse „ohne Kostenrisiko“ durchzusetzen; [i]Zur Rechtsberatung durch StB Hamminger, NWB 52/2018 S. 3921eine Vergütung i. H. eines Drittels „der ersparten Jahresmiete“ verlangt sie nur im Fall des Erfolgs. Nach Ansicht des VIII. Senats hängen der durch den Kunden eingesetzte „Mietpreisrechner“, ...

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