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LSG Hessen 25.10.2019 L 9 U 109/17, NWB 50/2019 S. 3671

Verletztengeld | Nicht zu berücksichtigende Einnahmen aus Schwarzarbeit

Die Höhe des Verletztengelds wegen eines Arbeitsunfalls richtet sich nur nach dem erzielten Arbeitsentgelt und nicht nach Einnahmen aus Schwarzarbeit, die nicht nachgewiesen werden können.

Anmerkung:

Ein versicherter Arbeiter war auf einer Großbaustelle als Einschaler tätig und wurde von einer einstürzenden Decke verletzt. Die Berufsgenossenschaft anerkannte einen Arbeitsunfall und gewährte Verletztengeld nach der vorgelegten Verdienstabrechnung für eine Tätigkeit von wöchentlich 20 Stunden. [i]Zu den Risiken der Schwarzarbeit Hamminger, NWB 46/2017 S. 3508Der Verletzte legte einen Arbeitsvertrag über 40 Wochenarbeitsstunden vor, was nach Ansicht des Senats aber nicht als Nachweis für mehr als 20 Wochenarbeitsstunden ausreichte. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sowie Zeugenaussagen sprächen zw...

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