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Umsatzsteuer | Zum Direktanspruch des Leistungsempfängers bei fehlender Leistungserbringung
Ein sich aus dem Unionsrecht entsprechend dem „Reemtsma“ (NWB BAAAC-53738) ergebender Direktanspruch setzt laut voraus, dass der Rechnungsaussteller eine Leistung an den Rechnungsempfänger erbracht hat, für die er Umsatzsteuer in der Rechnung zu Unrecht ausgewiesen hat.