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Schriftliche StB-Prüfung 2020: Verfahrensrecht
Typische allgemeine Probleme: Prüfung der Wirksamkeit von Bescheiden und der Festsetzungsverjährung
Gegenstand der AO-Klausuren in der StB-Prüfung waren in den vergangenen Jahren fast durchgängig rechtswidrige (= fehlerhafte) Steuerbescheide (ESt-Bescheide, Feststellungsbescheide, USt-Bescheide oder KSt-Bescheide), selten sonstige VA (z. B. Pfändungen oder Prüfungsanordnungen) und deren Korrektur. Fast immer war zu prüfen, ob die rechtswidrigen (= fehlerhaften) Bescheide im Einspruchsverfahren (§§ 347 ff. AO) oder aufgrund von Korrekturvorschriften (§ 129, § 164 Abs. 2 AO, § 165 Abs. 2 AO, §§ 172 ff. AO) zu korrigieren sind. In diesem Zusammenhang waren darüber hinaus häufig weitere (allgemeine) AO-Probleme zu erörtern. Schwerpunkte waren insoweit die Wirksamkeit von Bescheiden (s. nachfolgend unter Kap. I.), die (Berechnung der) Festsetzungsverjährung (s. nachfolgend unter Kap. II.) sowie Gewinnfeststellungsbescheide und deren Bindungswirkung auf Steuerbescheide . In den letzten zehn Jahren entfielen auf diese Themen über ein Drittel aller in der AO zu erzielenden Punkte; sie waren in sieben der letzten zehn AO-Klausuren zu prüfen. Daher sollen im Folgenden allgemeine Probleme des Verfahrensrechts vertiefend erläutert werden.
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