Kostenerstattungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts: Bewilligung
von PKH in den Erstattungsanspruch übersteigender Höhe –
Übergang des Erstattungsanspruchs auf die Staatskasse – Ausschluss
eines zusätzlichen Kostenerstattungsanspruchs
Leitsatz
Hat der beigeordnete Rechtsanwalt aufgrund der teilweisen Bewilligung von PKH eine seinen Kostenerstattungsanspruch gegen den Beklagten übersteigende Vergütung aus der Staatskasse erhalten, schließt der Übergang seines Vergütungsanspruchs auf die Staatskasse gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 RVG die Festsetzung eines zusätzlichen Kostenerstattungsanspruchs gegen den Beklagten aus.
Fundstelle(n): PAAAH-36367
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Finanzgericht Düsseldorf
, Beschluss v. 23.08.2019 - 9 Ko 1522/19 KF