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FG Köln Urteil v. - 7 K 739/19

Gesetze: ErbStG § 9 Abs. 1; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1

Erbschaftsteuer

Kein erbschaftsteuerpflichtiger Erwerb bei vorangegangener Schenkung

Leitsatz

1) Sind bereits zu Lebzeiten des Erblassers alle Rechte und Pflichten aus einer Rentenversicherung unentgeltlich auf den Erben übergegangen, ergibt sich mit dem Erbfall aus der Rentenversicherung kein weiterer steuerpflichtiger Erwerb.

2) Dies gilt auch dann, wenn die ernst gemeinte bürgerlich-rechtliche vollzogene Schenkung unter freiem Widerrufsvorbehalt stand und sich der Erblasser einen Nießbrauch vorbehalten hatte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ErbStB 2020 S. 4 Nr. 1
KÖSDI 2020 S. 21558 Nr. 1
NWB-EV 2020 S. 33 Nr. 1
LAAAH-36364

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FG Köln, Urteil v. 05.06.2019 - 7 K 739/19

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