Vorsteuerabzug der Insolvenzmasse für Kassenprüfungen
– Leistungsempfänger bei Beauftragung des Kassenprüfers durch
den Gläubigerausschuss – Prüfkosten als Masseverbindlichkeit
Leitsatz
Der Vorsteuerabzug aus den Rechnungen eines durch den Gläubigerausschuss beauftragten externen Kassenprüfers steht der durch
den Insolvenzverwalter vertretenen Insolvenzmasse als Leistungsempfängerin zu (entgegen Schreiben des FM NRW vom
< S 7300 – 123 – V A 4 >).
Die Kosten der Kassenprüfung sind keine Auslagen der Mitglieder des Gläubigerausschuss, sondern Masseverbindlichkeiten.
Fundstelle(n): HAAAH-36361
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 19.07.2019 - 5 K 1959/15 U
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