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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 4 K 1713/18 VSt

Gesetze: StromStG § 2 Nr. 4; StromStG § 9b Abs. 1 Satz 1; StromStG § 9b Abs. 3

Antragsbefugnis für Stromsteuerentlastung: Entlastungsberechtigung bei Übertragung der technischen Betriebsführung auf GmbH – Stromentnahme zu eigenbetrieblichen Zwecken

Leitsatz

  1. Die Inanspruchnahme der Stromsteuerentlastung setzt voraus, dass das antragstellende Unternehmen des Produzierenden Gewerbes den verwendeten Strom im Rahmen einer rechtlich selbständigen Wahrnehmung von Aufgaben, die mit der betriebsbedingten Verwendung von Strom einhergeht, selbst zu eigenbetrieblichen Zwecken entnommen hat.

  2. Die Entlastungsberechtigung eines Wasserversorgungsunternehmens ist daher ungeachtet der in einem Betriebsführungsvertrag vorbehaltenen Weisungsbefugnis hinsichtlich der Inbetriebnahme eines Pumpwerks zu verneinen, wenn mit diesem Vertrag die technische Betriebsführung und damit die unmittelbare Sachherrschaft über die Stromentnahme auf eine rechtlich selbständige GmbH und deren Arbeitnehmer übertragen worden ist.

Fundstelle(n):
SAAAH-36353

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 02.10.2019 - 4 K 1713/18 VSt

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