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Aktuelles zur Abgrenzung freiberuflicher von gewerblicher Tätigkeit
Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer üben einen freien Beruf aus. Da sie nicht alles alleine machen können (und wollen), setzen sie u. a. fachlich vorgebildete Mitarbeiter ein. Bei größeren Beratungsgesellschaften entfallen auf einen Gesellschafter nicht selten mehrere derartige Mitarbeiter (in den klassischen Hierarchiebezeichnungen häufig „Berater“ oder „Associate“ genannt). Dabei stellt sich die Frage, ob und ggf. wann das Risiko besteht, dass die freiberufliche Tätigkeit in eine gewerbliche Tätigkeit umschlägt. Der BFH hat sich mit Urteil v. - VIII R 35/16 ( NWB CAAAH-28617) kürzlich anlässlich der Beurteilung der Tätigkeit von selbständigen Prüfingenieuren mit dieser Frage auseinandergesetzt.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte
[i]Angestellte und freie Mitarbeiter oder SubunternehmerDie in der Entscheidung des BFH aufgestellten Grundsätze können auf Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer übertragen werden, so dass zumindest bei größeren Beratungseinheiten Parallelen festgestellt werden können.
Danach gilt, dass der freiberuflichen Tätigkeit eines Berufsträgers die Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte nicht entgege...