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Neujustierung der Passivierungsgrundsätze für Filmförderdarlehen
Anmerkungen zum
Der BFH befasst sich in seiner neuen Entscheidung vom mit der Passivierung von Filmförderdarlehen in einem Medienunternehmen. Die Veröffentlichung der Entscheidung wird durch eine Pressemitteilung des begleitet. Dies unterstreicht den Grundsatzcharakter des Judikats. Inhaltlich geht es um die Auslegung des § 5 Abs. 2a EStG, wonach für ergebnisabhängig rückzahlbare Außenverpflichtungen steuerbilanzielle Passivierungsbeschränkungen bestehen. Der XI. Senat des BFH nimmt eine wichtige Neuakzentuierung dahingehend vor, dass § 5 Abs. 2a EStG im Kern nicht nur ein Passivierungsverbot dem Grunde nach umfasst, sondern auch den Ansatz „der Höhe nach“ regelt. Die Rechtsprechung klärt damit die Reichweite des § 5 Abs. 2a EStG. Rechtsaussagen und Wirkungen der Entscheidungen in der Praxis sind nicht unproblematisch.
§ 5 Abs. 2a EStG beschränkt nach Meinung des BFH eine Passivierung von gewissen/ungewissen Verbindlichkeiten bei von zukünftigen Ergebnissen abhängigen Tilgungsverpflichtungen dem Grunde und der Höhe nach.
Dies soll dem Grundgedanken Rechnung tragen, dass nur aus nach dem Bilanzstichtag anfallendem künftigem Vermögen zu erbring...