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Die neuen Sozialversicherungswerte 2020
Rechengrößen und Grenzbeträge
Am hat der Bundesrat die „Verordnung über die maßgebenden Rechengrößen zur Sozialversicherung 2020“ verabschiedet. Durch die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung zum angepasst. Am hat der Bundesrat die „Elfte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ beschlossen, mit der die neuen Sachbezugswerte für 2020 verbindlich festgelegt werden.
Meier, Sozialversicherungspflicht, infoCenter NWB YAAAB-41368
Für die Anpassung der Sozialversicherungsrechengrößen 2020 ist die Einkommensentwicklung des Jahres 2018 maßgeblich, getrennt nach den Rechtsgebieten Ost und West.
Für die Anpassung der bundesweit einheitlichen Jahresarbeitsentgeltgrenze (sog. Versicherungspflichtgrenze) in der gesetzlichen Krankenversicherung wird eine Einkommenssteigerung für Gesamtdeutschland i. H. von 3,12 % zugrunde gelegt.
Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) und die Bezugsgröße (Ost) werden bis 2025 jeweils zum 1.1. schrittweise an die Höhe des jeweiligen Westwerts angeglichen, bis 100 % der Westwerte erreicht sind.