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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 18 | Investitionsabzugsbetrag: Nachweis der fast ausschließlich betrieblichen Nutzung eines Firmenwagens

Das FG Münster hat entschieden, dass die für Zwecke des § 7g EStG erforderliche fast ausschließlich betriebliche Nutzung eines Pkw nicht durch nachträglich erstellte Unterlagen nachgewiesen werden kann. Im Ergebnis wird ein fortlaufend geführtes Fahrtenbuch verlangt. Angeblich soll es der Lebenserfahrung widersprechen, dass ein Unternehmer die 1 %-Regelung anwendet, obwohl er den Firmenwagen fast ausschließlich betrieblich nutzt. Das letzte Wort hat der BFH.

Bei dem nächsten anhängigen Verfahren geht es um den Nachweis der fast ausschließlich betrieblichen Nutzung eines Firmenwagens. Und zwar im Zusammenhang mit der Bildung eines Investitionsabzugsbetrags.

Nach § 7g EStG kann ein Investitionsabzugsbetrag nur gebildet werden für Anlagegüter, die ausschließlich – oder fast ausschließlich – betrieblich genutzt werden. Es wird also eine betriebliche Nutzung von mindestens 90 % verlangt.

Das FG Münster hat sich aktuell mit der Frage befasst: Wie kann ein entsprechender Nachweis bei der Anschaffung eines Firmenwagens erbracht werden? – Nach der Entscheidung der Steuerrichter aus Westfalen kann die fast ausschließlich betriebliche Nutzung eines Pkw nicht durch nachtr...

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