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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 12 | Umsatzsteuer: Behandlung von Umzugskosten beim Arbeitgeber

In einem BFH-Verfahren wurden im Ausland tätige Angestellte eines international tätigen Konzerns bei einer konzerninternen Umstrukturierung an einen deutschen Standort versetzt. Die deutsche Konzerntochter übernahm die Umzugskosten. Wie die höchsten deutschen Steuerrichter entschieden haben, liegt im Verhältnis zu den Arbeitnehmern weder ein tauschähnlicher Umsatz noch eine unentgeltliche Wertabgabe vor. Der Vorsteuerabzug aus den Maklerleistungen ist möglich.

Auch zur Umsatzsteuer haben wir interessante Entscheidungen ausgewählt. So musste der Bundesfinanzhof zwei spannende Fragen beantworten – im Zusammenhang mit der Übernahme von Umzugskosten für Angestellte durch den Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen.

  • Liegt im Verhältnis zu den Arbeitnehmern ein steuerbarer tauschähnlicher Umsatz vor? Oder handelt es sich um eine unentgeltliche Wertabgabe?

  • Ist die in Rechnungen an den Arbeitgeber gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehbar?

Im Streitfall wurden im Ausland tätige Angestellte eines internationalen Konzerns im Rahmen einer konzerninternen Umstrukturierung an den Standort in Deutschland versetzt. Dabei wurde den Mitarbei...

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