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FG Münster 13.08.2019 2 K 3783/18 E, NWB 49/2019 S. 3535

Einkommensteuer | Prozesskosten für eine Studienplatzklage führen nicht zu außergewöhnlichen Belastungen

Tragen Eltern Gerichts- und Rechtsanwaltskosten für eine sog. Kapazitätsklage mit dem Ziel, ihrem Kind einen Studienplatz zu verschaffen, führt dies nach dem nicht zu außergewöhnlichen Belastungen.

Anmerkung:

Die ZVS ließ den Sohn der Klägerin nicht zum Medizinstudium zu. Daraufhin erhob er S. 3536 [i]Meier, Außergewöhnliche Belastungen, infoCenter, NWB TAAAA-88426 eine Kapazitätsklage, weil einige Universitäten ihre Ausbildungskapazitäten nicht vollständig ausgeschöpft hätten. Die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten von mehr als 13.000 € trug die Klägerin und machte sie als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung für 2009 geltend. Dies lehnte das Finanzamt ab, weil es sich um Berufsausbildungskosten handele, die durch den Kinderfreibetrag bzw. das Kindergel...

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