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Schadensnachweis und Entschädigungsermittlung in der Hausratversicherung
Der Umfang des Versicherungsschutzes in der Hausratversicherung sowie praktische Fragen des Abschlusses solcher Versicherungen wurden in NWB F. 21 S. 1071 ff. ausführlich behandelt. Welche Nachweispflichten der Versicherungsnehmer (VN) im Schadenfall zu erfüllen hat und wie die Entschädigung ermittelt wird, soll hier dargestellt werden. Die Erfahrung zeigt, daß es in der Praxis gelegentlich nur deshalb zu Auseinandersetzungen mit dem Versicherer (Ver) kommt, weil die einschlägigen Bestimmungen der Versicherungsbedingungen den VN nicht bekannt sind.
Den meisten Hausratversicherungsverträgen liegen derzeit die VHB 84 zugrunde. Deshalb wird diese Ausgabe der Bedingungen auch zur Grundlage dieser Abhandlung gewählt. Soweit die inzwischen neu in den Markt eingeführten VHB 92 Abweichungen enthalten, wird darauf besonders hingewiesen.
I. Versicherungswert und versicherte Kosten
Gegenstand des Versicherungsschutzes sind der Wert der versicherten Sachen und der Ersatz von bestimmten Kosten, die dem VN im Schadenfall entstehen können. Die zum Hausrat gehörenden Sachen sind grundsätzlich zum Neuwert versichert. Als Neuwert gilt der Wiederbeschaffungspreis von Sa...