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Pflicht zur Herausgabe der jährlichen Erträge durch den Testamentsvollstrecker?
Die Grenzen der Testamentsvollstreckung
Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ist für Erben mit einschneidenden Konsequenzen verbunden. Die Befugnis zur Verwaltung des Nachlasses wird in diesem Fall, u. U. für einen sehr langen Zeitraum, auf eine außenstehende Person verlagert. Dabei sind insbesondere lang andauernde Testamentsvollstreckungen jedoch sehr anfällig für Konflikte, die die Erreichung der ursprünglich mit der Anordnung einer Testamentsvollstreckung seitens des Erblassers verfolgten Ziele gefährden können. Aus Sicht der Erben stellt sich in diesen Fällen die Frage, wie sie sich des Testamentsvollstreckers und darüber hinaus auch der Testamentsvollstreckung als solcher entledigen können. Eine solche Möglichkeit kann sich insbesondere daraus ergeben, dass aus dem Nachlassvermögen erwirtschaftete Erträge grundsätzlich an den Erben auszuschütten sind, so dass das Nachlassvermögen mit voranschreitendem Zeitablauf aus der Testamentsvollstreckung herauswächst.
Ist Gegenstand der Testamentsvollstreckung eine Gesellschaft oder ein Gesellschaftsanteil, können hohe Erträge dazu führen, dass die Gesellschaft im Laufe der Zeit aus der Testamentsvollstreckung herauswächst. Die Erben können in diesem Fall di...