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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 21 U 217/16

Zwischen den Beteiligten ist in erster Linie streitig, ob die Beklagte der zuständige Unfallversicherungsträger für das Unternehmen der Klägerin ist. In zweiter Linie begehrt die Klägerin die Aufhebung von Veranlagungs- und Beitragsbescheiden für die Jahre 2010 bis 2014.

Fundstelle(n):
TAAAH-35894

Preis:
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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 13.12.2018 - L 21 U 217/16

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