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Fokus: Sachgrundlose Befristung bei einer Vorbeschäftigung
Das Verbot einer sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsverhältnisses bei einer erneuten Einstellung beim selben Arbeitgeber ist bei folgendem Sachverhalt unzumutbar: Es besteht keine Gefahr der Kettenbefristung zu Lasten des unterlegenen Arbeitnehmers (z. B. wenn eine Vorbeschäftigung sehr lange zurückliegt oder ganz anders geartet war) und das Verbot ist somit zum Erhalt von unbefristeten Arbeitsverhältnissen als Regelbeschäftigungsform nicht notwendig (, NWB JAAAH-29575).
Sachverhalt
Der Kläger wurde mit Arbeitsvertrag vom zunächst als Produktionshelfer vom bis zum beschäftigt.
Mit einem neuen Arbeitsvertrag stellte der Arbeitgeber den Kläger als Maschinenbediener in der Abteilung „Fertigung Leitplatten Steuergeräte“ mit Arbeitsvertrag vom zum erneut ein. Der Arbeitsvertrag wurde gemäß § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) befristet. Das Arbeitsverhältnis solle am enden, ohne dass es eine Kündigung bedürfe.
Das Arbeitsverhältnis wurde jeweils mit Verträgen vom , und verlängert. Die letzte Verlängerung wurde bis zum vereinbart.
Der Kläger macht mit seiner am eingereichten Klage geltend, d...